Gymnasium Horn wird Europaschule: Eine Feier des Engagements für Europa

Ein Tag voller Begegnungen, Projekte und europäischer Perspektiven 

 

Bremen, 12. Juni 2025 – Mit einer eindrucksvollen Zeremonie im Bremer Rathaus hat das Gymnasium Horn einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Die Schule wurde offiziell zur „Europaschule“ zertifiziert. Die Zertifizierung begann am 14. März 2025 mit einem eindrucksvollen Empfang durch die Jury, die sich selbst ein Bild vom europäischen Engagement der Schule machen wollte. Bereits der Auftakt machte deutlich, dass das Gymnasium Horn nicht nur in Worten, sondern auch im Handeln europäisch denkt.

Vor dem Eingang der Schule wurden die Jurymitglieder zunächst mit einer kreativen Tanzchoreografie empfangen, die den europäischen Kontinent darstellt. Schülerinnen und Schüler formten mit Bewegung, Landkarten und Musik eine lebendige Europa-Karte, in der Vielfalt, Zusammenhalt und kulturelle Verbundenheit künstlerisch dargestellt wurden. Es war ein lockerer, kreativer Auftakt zu einem sehr Europäischen Nachmittag.

Im Anschluss öffneten sich für die Jury die Türen zu den Projektständen, an denen die zahlreichen europäischen Initiativen der Schule vorgestellt wurden. Schülerinnen und Schüler haben die Stände in den Wochen vor der Begehung, die Stände eifrig vorbereitet und haben dabei viele Kreative Ideen erarbeitet. Besonders gut kam die Britische Tee Zeremonie an, aber auch ein Hörspiel des Europawettbewerbs, sowie zahlreiche Interviews und Infoboards haben bei der Jury hohe Anerkennung gefunden.  Die Schülerinnen und Schüler haben mit kräftigen Engagement die Stände betreut und vorbereitet. Sie haben somit der Jury auch bewiesen, dass das Gymnasium Horn laut Frau Dr. Pätzold (Leiterin am Gymnasium Horn für Europaschule) „Seinen Beitrag zu Europa leistet“. 

Ein besonderer Programmpunkt war die Debatte im Horner Loch der Resilienz AG zur Frage, ob das Gymnasium Horn künftig den Namen „Gymnasium Simone Veil“ tragen solle – benannt nach der französischen Holocaust-Überlebenden, Juristin und ehemaligen Präsidentin des Europäischen Parlaments. Die Diskussion wurde von Schülerinnen und Schülern moderiert und geführt. Die Debatte wies ein beeindruckendes Niveau an Debattierfähigkeit bei den Schülerinnen und Schülern auf. Während die eine Seite betonte, dass ein neuer Name ein starkes Zeichen für europäische Werte und die Rolle der Frauen in der Geschichte setzen könne, hielt die andere Seite an der regionalen Identität des bisherigen Namens fest. Auf eine Seite konnte man sich am Ende nicht einigen. Diese Entscheidung liegt jetzt tatsächlich bei den Delegierten der Schulkonferenz, wo über den Antrag der Resilienz AG auf Umbenennung abgestimmt wird. 

Den kulinarischen Abschluss bildete ein großes europäisches Buffet, bei dem Spezialitäten aus ganz Europa angeboten wurden, von Sardinen aus Portugal bis zu Französischen Crêpes war alles dabei – liebevoll zubereitet von Eltern und Schülern und Schülerinnen. Das Buffet war ein Europa zum Schmecken mit Begegnung durch gemeinsames Essen und kulturellen Austausch.

Was bedeutet es jetzt aber „Europaschule“ zu sein?

Der Titel „Europaschule“ ist mehr als nur ein Aushängeschild – er verpflichtet das Gymnasium Horn zu einem umfassenden europäischen Bildungsauftrag. Schulen mit diesem Titel zeigen besonderes Engagement in den Bereichen Mehrsprachigkeit, interkulturelle Bildung, Demokratieerziehung und internationale Zusammenarbeit.

Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Horn ergeben sich daraus diese konkreten Vorteile:

  1. Gute Perspektive auf die Zukunft: Neben dem gewöhnlichen Fremdsprachenunterricht profitieren die Schülerinnen und Schüler schon durch Angebote wie das Abibac oder CertiLingua von besonderen Sprachförderungen, die später den Zugang zu europäischen Universitäten und Arbeitsmärkten vereinfachen. Mit dem Zertifikat „Europaschule“ könnten jetzt noch weitere Programme an die Schule kommen, welchen mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, international zu studieren.
  2. Stärkere Förderungen von Austauschprogrammen: Regelmäßige Begegnungen mit Gleichaltrigen aus anderen Ländern, wie beispielsweise nach Paris, schärfen bei den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für andere Lebensrealitäten und stärken Toleranz und Empathie. Das kann mit dem Zertifikat „Europaschule“ am Gymnasium Horn stärker gefördert werden und gibt somit mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit auf einen Austausch, wie zum Beispiel nach Paris.
  3. Projektförderungen: Mehr Projekte am Gymnasium Horn zu Wahlen, Menschenrechten oder europäischer Politik, werden erforderlich, um dem Titel „Europaschule“ gerecht zu bleiben. Um die Förderung des politischen Bewusstseins und der ermutigung seiner Schülerinnen und Schüler, sich aktiv in gesellschaftliche Prozesse einzubringen aufrechtzuerhalten – lokal wie in Europa.

 

Mit der Auszeichnung als Europaschule verpflichtet sich das Gymnasium Horn zusammenfassend dazu, die Schülerinnen und Schüler nicht nur auf das Abitur, sondern auch auf ein Leben als verantwortungsbewusste europäische Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten.

Europa lebt – und am Gymnasium Horn wird es jetzt mehr gestaltet, denn je.

 

 

Das Parteienverbot – Eine Erscheinung der Neuzeit?

In den letzten Monaten wurde in Bezug auf rechtsextreme Äußerungen von AfD-Mitgliedern immer wieder über ein Parteienverbot diskutiert. Doch wo hat es seinen Ursprung?

Es wird in Diskussionen immer wieder aufgezeigt, dass das Parteienverbot ein Zeichen der neuen, wehrhaften Demokratie sei. Doch ist es eine neue Erscheinung? Dem kann man getrost entgegnen: „Nein!“ Die ersten Ansätze gehen bereits auf das Jahr 1878 zurück, in dem Otto von Bismarck das sogenannte Sozialistengesetz verabschiedete. Dabei handelte es sich um ein Gesetz, welches Versammlungen und insbesondere Parteien mit sozialistischem Hintergrund verbot. Das Gesetz wurde zwar aufgehoben und die Parteien formierten sich erneut, jedoch wird es auch von Deutschlandfunk Kultur als erster Ansatz eines Parteienverbots gesehen. Das „Sozialistengesetz“ hatte zwar keine Beständigkeit und führte am Ende zu Bismarcks Abdanken, jedoch zeigte es zum ersten Mal eine realistische Umsetzungsweise eines Parteienverbots.

Dieser Gedanke blieb erhalten. In der Weimarer Republik wurde er dann zu einer tatsächlichen Wirklichkeit. Parteien konnten rechtskräftig verboten werden, jedoch behielten die gewählten Kandidaten der Parteien ihren Platz im Parlament, als gewählte Vertreter des Volkes. Was keiner der damaligen Gesetzeshüter ahnen sollte war, dass das Parteienverbot noch eine prominente Stellung einnehmen würde. Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde die NSDAP verboten, jedoch gab es eine Schwachstelle: Die Parteienverbote hatten bundesweit keine Gültigkeit. So gelang es der NSDAP, das Parteienverbot auf geschickten Wegen zu umgehen. Mit der Auflösung der Gewaltenteilung gelang es der NSDAP später, alle Parteien zu verbieten – außer sich selbst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Angst vor einer erneuten Machtübernahme konkret benannt und bearbeitet, indem ein bundesweit gültiges Parteienverbot eingeführt wurde. Somit erhielten wir das heute gültige Gesetz zum Parteienverbot. Doch wie sieht es aus?

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes Parteien für verfassungswidrig erklärt, wenn sie “[…] darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”. Dazu reicht es nicht, dass sich lediglich die Meinung gegen die Verfassung richtet. Sie muss „vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen“, so das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Sollte dies festgestellt werden, kann ein Verbotsverfahren vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Dieses wird anschließend vom Bundesverfassungsgericht geprüft, sodass nach Feststellung der Richtigkeit des Antrages die Partei verboten wird. Bei einem Parteiverbot verlieren die Abgeordneten der Partei ihre Sitze, welche danach unbesetzt bleiben.

Schlussendlich lässt sich nach dem Festgestellten sagen, dass das Parteienverbot sowohl zum Schutz, als auch zum Sturz der Demokratie verwendet wurde. Aber gleichzeitig können wir darlegen: Das Parteienverbot ist keine Erscheinung der Neuzeit.

Demokratiegefährdung durch soziale Medien

Seit der Einführung der Demokratie versucht sich das System zu schützen und diverse Krisen zu überwinden. Neue Arten der Verbreitung von verschiedenen Medien stellen teils große Herausforderungen für das System dar, besonders Social Media. Welche Gefahr bergen die sozialen Medien also für unsere Demokratie?

 

Der Unterschied zwischen Echokammern und Videos, die Millionen Nutzer erreichen.

Das Problem der Verbreitung von Meinungsbildnern durch soziale Medien liegt im Algorithmus der Plattformen. Der Algorithmus ist eine Software, die bestimmt, welche Beiträge der Nutzer vorgeschlagen bekommt. So werden dem Nutzer hauptsächlich die Inhalte angezeigt, die ähnlich sind zu denen sind, die ihn zuletzt interessiert haben, die seine Freunde interessierten oder jene, die generell viel Aufmerksamkeit bekommen haben.

In diesem System entstehen Echokammern. Eine Echokammer ist, wenn Individuen nur noch Medien ihrer eigenen Meinung oder politischen Position sehen und somit dieses Meinungsbild weiter verstärkt wird. Betroffene fangen an, die eigene Meinung nicht mehr als kontrovers zu betrachten, da sie so viele gleiche Inhalte sehen. Das führt schnell zu dem Trugschluss, dass die eigene Meinung gesellschaftlicher Konsens sei und von vielen anderen Personen geteilt wird. Dabei entsteht dieses einseitige Bild gezielt durch den Algorithmus der Plattformen.

Ein weiteres Problem besteht in der Aufmerksamkeit, welche kontroverse Meinungen häufig erzeugen. Wenn beispielsweise ein Extremist ein polarisierendes Video postet und dies dann einen Nutzer interessiert oder verwundert, schaut dieser sich eventuell das ganze Video an und leitet es vielleicht sogar weiter, um Freunden von der Absurdität dieses Videos zu berichten. Doch beide Handlungen versteht der Algorithmus als Grund, dieses Video anderen Personen vorzuschlagen. So können extremistische Videos in den sozialen Medien schnell viral gehen und eine riesige Reichweite erzeugen.

Warum stellen soziale Medien überhaupt eine Gefährdung für die Demokratie dar?

Das Problem bei einer neuen Art der medialen Verbreitung ist, für die Demokratie ein Gleichgewicht aus einer Vielfalt von Meinungen und unterschiedlichen Inhalten zu bewahren.

Echokammern machen dies sehr schwierig und führen zu Gruppen, die immer extremer werden. So folgt aus millionenfach geklickten Videos von Extremisten insgesamt eine Radikalisierung der Gesellschaft. Genau diese Radikalisierung der Meinungsbilder stellt eine Gefahr für die Demokratie dar.