Änderung des Wehrpflichtgesetzes: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen Auslandsreisen grundsätzlich genehmigen lassen.

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In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar eine neue Regel, die viele Männer betrifft – auch wenn sie bisher kaum bekannt ist. Konkret geht es um Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren. Diese sollen laut Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2026 längere Aufenthalte im Ausland vorher genehmigen lassen. Das Verteidigungsministerium hat allerdings klargestellt, dass aktuell niemand eine solche Genehmigung beantragen muss. Das bedeutet: Wer länger als drei Monate ins Ausland möchte, kann das derzeit weiterhin ohne Einschränkungen tun. Laut Gesetz ist zwar eine Genehmigung der Bundeswehr grundsätzlich vorgesehen, sie gilt aber in der gegenwärtigen Lage pauschal als erteilt. Zuständig wären im Ernstfall die sogenannten Karrierecenter der Bundeswehr.

Neu ist vor allem, dass diese Regel jetzt auch in Friedenszeiten gilt. Eine ähnliche Pflicht bestand bereits während des Kalten Krieges, sie hatte aber keine praktische Bedeutung, weil Verstöße nicht geahndet wurden. Auch jetzt seien Sanktionen, so SPD-Verteidigungsminister Boris Pistorius, vorerst nicht geplant.

Hintergrund der Anpassung des Wehrdienstgesetzes ist, dass der Staat besser planen möchte: Im Kriegsfall soll klar sein, welche Männer sich im In- bzw. Ausland befinden und eingesetzt werden könnten. Das wird auch als „Wehrerfassung“ bezeichnet. Die Ministeriumssprecherin sprach von „Vorsorge“ für den Fall, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert. Sollte dies eintreten oder sich nicht genug Freiwillige für den Wehrdienst melden, könnte die Genehmigungspflicht wieder scharfgestellt werden.

Juristen sehen in der Genehmigungspflicht einen erheblichen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Ihr eigentlicher Zweck — die Erreichbarkeit von Wehrpflichtigen sicherzustellen — gehe ins Leere, solange gar keine Wehrpflicht bestehe. Die Regel stehe damit verfassungsrechtlich „auf wackeligen Füßen“; sauberer wäre eine Klarstellung direkt im Gesetz statt nur per Verwaltungsvorschrift.

Eine erste Bilanz wird im Sommer erwartet, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Dann soll sich zeigen, ob sich genügend Männer und Frauen freiwillig melden. In der Koalition gehen die Vorstellungen auseinander: Die Union setzt auf verpflichtende Elemente, die SPD auf Freiwilligkeit.

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