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Wie sieht es mit den Handys aus?

Mittlerweile sollte jedem klar sein: Die Ziffer zu den Handys in unserer Schulordnung ist veraltet. Es gibt wenige Lehrer, die Handys überhaupt noch einsammeln. Es sind nämlich mit der Zeit zu viele Schülerinnen und Schüler geworden, die regelmäßig ihre Handys unerlaubt nutzen. Sei es nur, um auf Untis zu gucken. Nun ist eine neue Handyverordnung in Planung. Doch, wie kam es genau dazu? Darf man jetzt bald sein Handy einfach benutzen?

 

In der Gesamtkonferenz vom 12.10.2022 stellte Thomas Roth, Lehrer für Darstellendes Spiel, Kunst, Sport und Werken, einen Antrag auf Änderung der Schulordnung. Seiner Meinung nach sollte “Die nicht sichtbare Aufbewahrung und die Stummschaltung” fallengelassen werden. Somit könne jeder Schüler, wann immer er will, in der Pause frei sein Handy benutzen. Der Antrag wurde gestellt, um den Lehrern daran zu erinnern, dass die Schulordnung ernst genommen werden sollte. Herr Roth ist eigentlich nicht für die freie Handynutzung, ist jedoch nicht damit zufrieden, dass die meisten Lehrer die Handys nicht einsammeln. In seinem Antrag formulierte er “Wir stehen auch auf verlorenem Posten, wenn sogar Eltern unsere Hygienebemühungen unterlaufen, indem sie während des Schultages Nachrichten […] senden.” und “ich lege eine Diskussion und Abstimmung dazu dringend nahe, weil wir uns momentan in jedem Fall sehr angreifbar machen: wir verlieren das Katz- und Mausspiel offenen Auges […], machen uns also lächerlich; wir verhindern nicht den Mißbrauch, obwohl dies auf unseren Fahnen steht”.

 

“Das Kollegium läßt diese Verstöße gegen die Schulordnung weitestgehend einfach geschehen. Das macht […] unsere Schulordnung zur bloßen Kann-Bestimmung.“

Thomas Roth in seinem Antrag

 

Arbeitsgruppe wird gegründet

Der Antrag wurde von der Gesamtkonferenz mit sechs Stimmen dafür, 50 dagegen und neun Enthaltungen abgelehnt, wodurch er nicht weiter in die Schulkonferenz kommen konnte, wo endgültig darüber abgestimmt werden würde. Eine Diskussion zu dem Thema fand auf der Schulkonferenz jedoch trotzdem statt. Um mehr Meinungen von Eltern, Lehrern und Schülern zu hören, beauftragte die Schulkonferenz eine Arbeitsgruppe, welche eine Umfrage und aus den Ergebnissen davon möglicherweise einen Antrag an die Gesamt- und Schulkonferenz stellen sollte.

In der ersten Sitzung dieser Arbeitsgruppe, welche, nach einiger Zeit, am 22.02.2023 stattfand, besprachen die Teilnehmenden, wie die Umfrage gestaltet werden sollte. Die Mitglieder der Schülervertretung erstellten zunächst die Umfrage, welche kurze Zeit später für alle Lehrer, Schüler und Eltern etwa eine Woche lang verfügbar war.

Schließlich stellten alle drei Statusgruppen (Eltern, Schüler, Lehrer) ihre Ergebnisse auf der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe vor, welche am 21.03.2023 stattfand. Diese Sitzung wurde leider nicht sehr zahlreich besucht, es waren insgesamt sechs Personen anwesend. Hierbei wurde der Antrag an die Gesamtkonferenz formuliert, welcher für die Schulkonferenz noch weiter ausgeführt werden sollte. Wenn dieser durchgesetzt würde, dürfte jeder Schüler ab der achten Klasse in jeder unterrichtsfreien Zeit und an jedem Ort auf dem Schulgelände sein Handy, auch für private Zwecke, nutzen. Natürlich dürften weiterhin keine Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden. Auch alle anderen gesetzlichen Maßnahmen gelten. Außerdem würden klare Absprachen getroffen werden. Das betrifft beispielsweise einen Handyführerschein, welcher im Fach Digitale Medien vernommen werden könnte. Auch die Erstellung eines Leitbilds für den Umgang mit mobilen Endgeräten und noch vieles mehr stand im Antrag als Vorschlag. Am gleichen Tag wurde der Antrag an die Vorsitzenden der Gesamtkonferenz, Stephan Leupold und Christina Westphal-Akhzarati verschickt, welche diesen aufgrund einiger Fehler und der anscheinend bereits verstrichenen Frist nicht annehmen konnten. Am gleichen Tag noch fand ein Telefongespräch statt, in dem Stefanie Clasen (Schulelternsprecherin), Levin Meyer (Schülervertreter) und Tatjana Preuschoff (Schulleitung) den Antrag formal anpassten und, so schien es ihnen, noch fristgerecht verschickten.

Der Antrag muss warten

Der Antrag als solcher konnte nicht auf die Tagesordnung aufgenommen werden. Dafür war die Frist, laut der Geschäftsordnung der Gesamtkonferenz, bereits verstrichen. Es konnte jedoch ein weiterer Tagesordnungspunkt ergänzt werden, worin über die Handy-Thematik diskutiert wurde. Auf der Gesamtkonferenz, welche am 12.04.2023 stattfand, war sich die Lehrerschaft größtenteils einig: die Handyordnung ist zwar veraltet, doch so, wie der Antrag im Moment im Raum steht, wollen sie dem nicht zustimmen. Es braucht mehr Zeit für Diskussionen zwischen allen Statusgruppen.

Der Antrag wird also nicht an die Schulkonferenz gestellt, anstatt dessen wird unter dem Tagesordnungspunkt “Aussprache und weitere Planung einer möglichen Änderung der Anlage 1 der Schulordnung” darüber diskutiert, wie es weitergehen soll.

Wie geht es weiter?

Abschließend kann man sagen, dass sich bald wahrscheinlich etwas ändern wird. Doch, das braucht noch ein wenig Zeit. Eine neue Handyverordnung ist nichts, was man in zwei Wochen mal kurz erschaffen kann. Die Schülerschaft muss mindestens bis zur nächsten Schulkonferenz warten, bis sich vielleicht etwas ändern wird. In diesem Schuljahr wird das also wahrscheinlich nichts.

 

Update vom 29.04.

Die Schulkonferenz, welche am Mittwoch, den 26.04.2023 tagte beschloss, dass eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe einberufen wird. Dabei wird weiter über das Thema diskutiert und besprochen, wie das Thema in Zukunft angegangen wird. Das Treffen wird öffentlich stattfinden am 31.05.2023. Zeit und Ort wird rechtzeitig auf itslearning im Kurs „Schülerschaft Gymnasium Horn“ verschickt. Auch ein Link zu einer Videokonferenz wird jeder Schüler erhalten.