Änderung des Wehrpflichtgesetzes: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen Auslandsreisen grundsätzlich genehmigen lassen.

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar eine neue Regel, die viele Männer betrifft – auch wenn sie bisher kaum bekannt ist. Konkret geht es um Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren. Diese sollen laut Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2026 längere Aufenthalte im Ausland vorher genehmigen lassen. Das Verteidigungsministerium hat allerdings klargestellt, dass aktuell niemand eine solche Genehmigung beantragen muss. Das bedeutet: Wer länger als drei Monate ins Ausland möchte, kann das derzeit weiterhin ohne Einschränkungen tun. Laut Gesetz ist zwar eine Genehmigung der Bundeswehr grundsätzlich vorgesehen, sie gilt aber in der gegenwärtigen Lage pauschal als erteilt. Zuständig wären im Ernstfall die sogenannten Karrierecenter der Bundeswehr.

Neu ist vor allem, dass diese Regel jetzt auch in Friedenszeiten gilt. Eine ähnliche Pflicht bestand bereits während des Kalten Krieges, sie hatte aber keine praktische Bedeutung, weil Verstöße nicht geahndet wurden. Auch jetzt seien Sanktionen, so SPD-Verteidigungsminister Boris Pistorius, vorerst nicht geplant.

Hintergrund der Anpassung des Wehrdienstgesetzes ist, dass der Staat besser planen möchte: Im Kriegsfall soll klar sein, welche Männer sich im In- bzw. Ausland befinden und eingesetzt werden könnten. Das wird auch als „Wehrerfassung“ bezeichnet. Die Ministeriumssprecherin sprach von „Vorsorge“ für den Fall, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert. Sollte dies eintreten oder sich nicht genug Freiwillige für den Wehrdienst melden, könnte die Genehmigungspflicht wieder scharfgestellt werden.

Juristen sehen in der Genehmigungspflicht einen erheblichen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Ihr eigentlicher Zweck — die Erreichbarkeit von Wehrpflichtigen sicherzustellen — gehe ins Leere, solange gar keine Wehrpflicht bestehe. Die Regel stehe damit verfassungsrechtlich „auf wackeligen Füßen“; sauberer wäre eine Klarstellung direkt im Gesetz statt nur per Verwaltungsvorschrift.

Eine erste Bilanz wird im Sommer erwartet, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Dann soll sich zeigen, ob sich genügend Männer und Frauen freiwillig melden. In der Koalition gehen die Vorstellungen auseinander: Die Union setzt auf verpflichtende Elemente, die SPD auf Freiwilligkeit.

Wehrpflicht im Vereinigten Königreich

Israel, Gaza und die Ukraine – aktuell gibt es viele Konflikte und Kämpfe in nahen und fernen Ländern. Dadurch werden viele Fragen zu Verteidigungsmaßnahmen und damit auch zur Wehrpflicht gestellt. Sollte sie wieder eingeführt werden? Wenn ja, wie genau soll sie aussehen? In diesem Text stelle und erkläre ich die wichtigsten Fragen.

Wie würde Wehrpflicht in der Zukunft aussehen?

„Military Conscription“ oder „Compulsory Military Service“ gab es im Vereinigten Königreich erst zweimal: von 1916–1920 und von 1939–1960. [4] Es gibt viele Möglichkeiten, wie eine Wehrpflicht heute aussehen könnte, und da die jetzige Regierung nach eigener Aussage keine Pläne hat, diese wieder einzuführen [5], gibt es aktuell noch kein festes Konzept. Es gibt aber eines, das mit Abstand am meisten diskutiert wird. Die Grundidee wäre ein Jahr Wehrdienst. Das Besondere am Wehrdienst im Vereinigten Königreich ist, dass alle vier Länder zusammen die Menschen in eine große Armee (the British Armed Forces) einziehen. Du kannst den Wehrdienst natürlich auch verweigern; in der Ausgestaltung des Ersatzdienstes liegt der Hauptunterschied zu Deutschland. Im Vereinigten Königreich würde der „soziale Dienst“ (die Alternative zum Wehrdienst) aus ehrenamtlichen Tätigkeiten am Wochenende bestehen. Also müsstest du dich ein Jahr lang am Wochenende bei sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Altersheimen oder im Naturschutz engagieren.

Wie steht die Bevölkerung zur Wehrpflicht?

Obwohl das Vereinigte Königreich ein Staat ist, der aus mehreren Ländern (England, Schottland, Wales und Nordirland) besteht, ist die Meinung zur Wehrpflicht laut der aktuellsten Umfrage vom 28.5.2024 von YouGov [1] in den verschiedenen Ländern ziemlich einheitlich. 21 % sind stark dafür, 26 % sind eher dafür, 15 % sind eher dagegen und 30 % sind stark dagegen. Der Rest ist unentschlossen bzw. hat keine Meinung. Zu beachten ist, dass die Umfrage zeitlich nicht ganz aktuell ist, aber immer noch Aussagekraft hat, da einer der wichtigsten Punkte in der Wehrpflichtsdiskussion der Überfall Russlands auf die Ukraine ist und dieser zu diesem Zeitpunkt schon längst stattgefunden hatte (24.2.2022) [2]. Ebenfalls zu beachten ist, dass Veränderungen des Meinungsbildes möglich sind, aufgrund der politischen Entwicklungen, die in der zweiten, noch laufenden Amtszeit Donald J. Trumps entstanden sind, wie etwa die Drohung Amerikas, die NATO zu verlassen [3]. Interessant ist, dass Faktoren wie Geschlecht und sozialer Stand kaum Auswirkungen auf die Ergebnisse der Befragung hatten, im Gegensatz zum Alter. [1] Man kann im Grunde sagen, dass je älter die Befragten sind, desto eher sind sie für die Wehrpflicht, mit einer starken Ablehnungsrate von 45 % bei den 18–24-Jährigen und 18 % bei den über 65-Jährigen.

 

Männer müssen, Frauen dürfen – ist das noch fair?

In der Schweiz müssen fast alle Männer Militärdienst leisten, während Frauen selbst entscheiden dürfen. Dieses System sorgt bis heute für Diskussionen – vor allem, wenn es um die Frage der Fairness geht.

Die Wehrpflicht ist in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 59) festgelegt. Sie besagt, dass alle männlichen Bürger verpflichtet sind, Militärdienst zu leisten. Frauen hingegen können freiwillig beitreten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Wenn sie sich dafür entscheiden, haben sie laut dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung (VBS) die gleichen Rechte und Pflichten wie Männer.

Bevor der Dienst beginnt, findet die sogenannte Rekrutierung statt. Dabei prüft die Schweizer Armee, ob eine Person körperlich und geistig für den Militärdienst geeignet ist. Dies geschieht durch verschiedene Tests, etwa in den Bereichen Fitness, Gesundheit und Persönlichkeit. Am Ende wird entschieden, ob jemand Militärdienst leistet, Zivildienst macht oder dem Zivilschutz zugeteilt wird.

Viele Rekruten können Wünsche äußern, zum Beispiel für bestimmte Funktionen wie Sanität, Logistik oder Infanterie. Diese Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch hat der Bedarf der Armee Vorrang.

Nicht alle möchten Militärdienst leisten. Deshalb gibt es den Zivildienst als Alternative. Dieser dauert etwa eineinhalbmal so lange wie der Militärdienst, also rund 367 Tage. Viele leisten ihren Dienst in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder im Umweltschutz. Auch der Zivilschutz ist eine Möglichkeit: Dort helfen Teilnehmende zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder anderen Notlagen.

Die Dienstpflicht erstreckt sich über mehrere Jahre. Die meisten Männer sind mit etwa 30 Jahren fertig, Offiziere oft erst mit 34 oder 36. Im Zivilschutz kann die Pflicht sogar bis etwa 40 Jahre dauern.

Die Meinungen zur Wehrpflicht gehen auseinander. Befürworter sagen, sie sei wichtig für die Sicherheit und den Zusammenhalt des Landes. Kritiker hingegen bemängeln, dass nur Männer verpflichtet sind und Frauen frei entscheiden können. Sie sehen darin eine Ungleichbehandlung.

Insgesamt zeigt sich: Die Wehrpflicht in der Schweiz ist ein besonderes System mit klaren Regeln, aber auch Kritikpunkten. Ob sie in Zukunft verändert wird – zum Beispiel durch eine Pflicht für alle oder eine Abschaffung – bleibt eine offene und viel diskutierte Frage.

Nepals Gen Z proteste- ein Land am Wendepunkt

Am 4. September 2025 wurden von der Regierung in Nepal 26 Social Media Plattformen verboten. Die Regierung hat dies laut ihnen getan, da diese Plattformen nicht ordnungsgemäß registriert sind. Trotzdessen wurde diese Aktion von der Mehrheit der Bevölkerung als Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Erstickung von Kritik an die Regierung angesehen. Was dann zwischen dem 8-12 September für Massenproteste der Gen z führte.

Der erste Protest 08.09.2025

Am 8.September gingen tausende Schüler*innen und Studenten*innen auf die Straßen, um vor dem Bundesparlament, hauptsächlich gegen das Verbot von 26 Social Media Plattformen, aber auch gegen die Massenarmut und Korruption in Nepal zu demonstrieren. Zu Anfang war dies ein friedlicher Protest, doch änderte sich das schnell, als Sicherheits-Barrikaden nicht eingehalten wurden. Die Polizei reagierte mit Tränengas, Wassergeschossen und auch mit Gummimunition, was dann zu härterer Munition wurde. Durch diese gewalthaften Massnahmen sind laut Berichten mindestens 19 Menschen zum Opfer gefallen, hunderte wurden verletzt. (Noch an diesem Tag wurde das Verbot der Social Media Plattformen aufgehoben.)

09.09.2025

Am 09. resultierte dies in eine Hetzjagd auf verschiedene Politiker*Innen wie zum Beispiel auch Bishu Prasad Paudel, den Finanzminister und stellvertretenden Premierminister. Dieser wurde mutmaßlich verprügelt und bis auf die Unterhose und einem Motorrad Helm ausgezogen und dann von jungen Protestant*innen in einen Fluss getrieben. Es blieb aber nicht nur bei einer Hetzjagd, denn die Protestierenden zündeten verschiedene Gebäude an, wie zum Beispiel das Haus des Finanzministers, das Singha dubar, welches das administrative Zentrum der nepalesischen Regierung war (welches niederbrannte) und diverse andere Regierungsgebäude. Am selben Tag trat der Premierminister K.P. Sharma Oli, der Landwirtschaftsminister, der Gesundheitsminister und 21 Abgeordnete der Rastriya-Swatranta-Partei offiziell zurück. Diese Reaktion und der schnelle Rückzugs des Social Media Verbots zeigt, wie schnell und wie viel Druck die Proteste in kurzer Zeit auslösen konnten. Ein Aspekt der hinzukommt ist die Nutzung sozialer Medien, überall kursieren Videos von Protestant*innen und brennenden Gebäuden herum, was noch einmal mehr Aufmerksamkeit einbrachte, besonders eben bei jüngeren Menschen. Genau diese haben sich dann “inspirieren” lassen von dem Geschehen in Nepal, wie zum beispiel Madagascar, die militant gegen Wasser- und Stromausfälle protestierten oder Peru, die gegen die damalige, aktuelle und die darauffolgende Regierung protestieren.

10.09.2025

Am Mittwoch, dem dritten Tag der Protesten, rief das Militär aufgrund von in Kathmandu und diversen anderen Städten wie Birgunj oder Butwal steigenden Gefahren, eine allgemeine Ausgangssperre aus, die dann bis zum 11.09. anhalten sollte.

12.09.2025

Am 12. September haben etwa 160.000 Jugendliche auf dem Gaming-Kommunikationsportal Discord die neue und erste Premierministerin Nepals, Sushila Karki, gewählt. Diese war zuvor die Oberste Richterin Nepals gewesen. Da sie jetzt  die führende Person der Übergangsregierung ist, hat sie Neuwahlen für den 5.3.2026 angesetzt, dadurch möchte sie den politischen Übergang abschließen. Und so finden die “Gen- Z -Proteste” ihr Ende. Sie markieren den Beginn einer neuen Regierung, die aus einer von Jugendlichen getragenen Revolution hervorgegangen ist. Ob die von Sushila Karki geführte Übergangsregierung ihre Versprechen einlösen wird, wie die Aufarbeitung der Gewalt und Zerstörung während der Proteste und die Eindämmung der Korruption wird sich erst mit der Zeit zeigen. Sicher ist aber, dass Nepals Jugend in nur wenigen Tagen einen bedeutenden Wendepunkt in der Geschichte ihres Landes geschaffen hat.

 

Gymnasium Horn wird Europaschule: Eine Feier des Engagements für Europa

Ein Tag voller Begegnungen, Projekte und europäischer Perspektiven 

 

Bremen, 12. Juni 2025 – Mit einer eindrucksvollen Zeremonie im Bremer Rathaus hat das Gymnasium Horn einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Die Schule wurde offiziell zur „Europaschule“ zertifiziert. Die Zertifizierung begann am 14. März 2025 mit einem eindrucksvollen Empfang durch die Jury, die sich selbst ein Bild vom europäischen Engagement der Schule machen wollte. Bereits der Auftakt machte deutlich, dass das Gymnasium Horn nicht nur in Worten, sondern auch im Handeln europäisch denkt.

Vor dem Eingang der Schule wurden die Jurymitglieder zunächst mit einer kreativen Tanzchoreografie empfangen, die den europäischen Kontinent darstellt. Schülerinnen und Schüler formten mit Bewegung, Landkarten und Musik eine lebendige Europa-Karte, in der Vielfalt, Zusammenhalt und kulturelle Verbundenheit künstlerisch dargestellt wurden. Es war ein lockerer, kreativer Auftakt zu einem sehr Europäischen Nachmittag.

Im Anschluss öffneten sich für die Jury die Türen zu den Projektständen, an denen die zahlreichen europäischen Initiativen der Schule vorgestellt wurden. Schülerinnen und Schüler haben die Stände in den Wochen vor der Begehung, die Stände eifrig vorbereitet und haben dabei viele Kreative Ideen erarbeitet. Besonders gut kam die Britische Tee Zeremonie an, aber auch ein Hörspiel des Europawettbewerbs, sowie zahlreiche Interviews und Infoboards haben bei der Jury hohe Anerkennung gefunden.  Die Schülerinnen und Schüler haben mit kräftigen Engagement die Stände betreut und vorbereitet. Sie haben somit der Jury auch bewiesen, dass das Gymnasium Horn laut Frau Dr. Pätzold (Leiterin am Gymnasium Horn für Europaschule) „Seinen Beitrag zu Europa leistet“. 

Ein besonderer Programmpunkt war die Debatte im Horner Loch der Resilienz AG zur Frage, ob das Gymnasium Horn künftig den Namen „Gymnasium Simone Veil“ tragen solle – benannt nach der französischen Holocaust-Überlebenden, Juristin und ehemaligen Präsidentin des Europäischen Parlaments. Die Diskussion wurde von Schülerinnen und Schülern moderiert und geführt. Die Debatte wies ein beeindruckendes Niveau an Debattierfähigkeit bei den Schülerinnen und Schülern auf. Während die eine Seite betonte, dass ein neuer Name ein starkes Zeichen für europäische Werte und die Rolle der Frauen in der Geschichte setzen könne, hielt die andere Seite an der regionalen Identität des bisherigen Namens fest. Auf eine Seite konnte man sich am Ende nicht einigen. Diese Entscheidung liegt jetzt tatsächlich bei den Delegierten der Schulkonferenz, wo über den Antrag der Resilienz AG auf Umbenennung abgestimmt wird. 

Den kulinarischen Abschluss bildete ein großes europäisches Buffet, bei dem Spezialitäten aus ganz Europa angeboten wurden, von Sardinen aus Portugal bis zu Französischen Crêpes war alles dabei – liebevoll zubereitet von Eltern und Schülern und Schülerinnen. Das Buffet war ein Europa zum Schmecken mit Begegnung durch gemeinsames Essen und kulturellen Austausch.

Was bedeutet es jetzt aber „Europaschule“ zu sein?

Der Titel „Europaschule“ ist mehr als nur ein Aushängeschild – er verpflichtet das Gymnasium Horn zu einem umfassenden europäischen Bildungsauftrag. Schulen mit diesem Titel zeigen besonderes Engagement in den Bereichen Mehrsprachigkeit, interkulturelle Bildung, Demokratieerziehung und internationale Zusammenarbeit.

Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Horn ergeben sich daraus diese konkreten Vorteile:

  1. Gute Perspektive auf die Zukunft: Neben dem gewöhnlichen Fremdsprachenunterricht profitieren die Schülerinnen und Schüler schon durch Angebote wie das Abibac oder CertiLingua von besonderen Sprachförderungen, die später den Zugang zu europäischen Universitäten und Arbeitsmärkten vereinfachen. Mit dem Zertifikat „Europaschule“ könnten jetzt noch weitere Programme an die Schule kommen, welchen mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, international zu studieren.
  2. Stärkere Förderungen von Austauschprogrammen: Regelmäßige Begegnungen mit Gleichaltrigen aus anderen Ländern, wie beispielsweise nach Paris, schärfen bei den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für andere Lebensrealitäten und stärken Toleranz und Empathie. Das kann mit dem Zertifikat „Europaschule“ am Gymnasium Horn stärker gefördert werden und gibt somit mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit auf einen Austausch, wie zum Beispiel nach Paris.
  3. Projektförderungen: Mehr Projekte am Gymnasium Horn zu Wahlen, Menschenrechten oder europäischer Politik, werden erforderlich, um dem Titel „Europaschule“ gerecht zu bleiben. Um die Förderung des politischen Bewusstseins und der ermutigung seiner Schülerinnen und Schüler, sich aktiv in gesellschaftliche Prozesse einzubringen aufrechtzuerhalten – lokal wie in Europa.

 

Mit der Auszeichnung als Europaschule verpflichtet sich das Gymnasium Horn zusammenfassend dazu, die Schülerinnen und Schüler nicht nur auf das Abitur, sondern auch auf ein Leben als verantwortungsbewusste europäische Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten.

Europa lebt – und am Gymnasium Horn wird es jetzt mehr gestaltet, denn je.

 

 

Was ist die Schuldenbremse? – Einfach erklärt

Drei Schüler:innen aus dem Wirtschaftsprofil der E-Phase haben eine TaskCard erstellt, um näher über das Thema Schulden aufzuklären.

 

 

Einbruch am Gymnasium Horn

In der Nacht vom 5. auf den 6. März wurde am Gymnasium Horn eingebrochen. Unbekannte haben eine Scheibe des Raums 215 eingeschlagen und alle darin vorhandenen PCs mitgenommen. Die Alarmanlage hat keinen Alarm geschlagen. 

Der Tatablauf ist weitestgehend unbekannt. Alle PCs aus besagtem Raum wurden gestohlen, die Mäuse, Tastaturen sowie die Monitore wurden jedoch nicht mitgenommen. Die Alarmanlage wurde im Vorhinein abgedeckt, sodass sie beim Einschlagen des Fensters nicht losgegangen ist. Wie hoch der Wert der gestohlenen PCs genau ist, dazu möchte uns Herr Senftleben, IT-Beauftragter unserer Schule, leider keine Auskunft geben. Die Polizei Bremen spricht in ihrer Pressemitteilung von einem fünfstelligen Sachschaden.

Bereits eine Woche nach dem Einbruch sind die Geräte bereits ersetzt worden. Dies liegt laut Herrn Senftleben daran, dass die Schule noch einige Geräte auf Lager hatte, die schon zuvor aus den Mitteln des Digitalpakts angeschafft wurden. Auch einige Geräte, die das Konfuzius-Institut dem Gymnasium Horn gesponsert hat, werden nun für diese Zwecke verwendet.

Vor ein paar Wochen bereits wurde ein Fenster des gleichen Raumes eingeschlagen. Zur Frage, ob seitdem die Sicherheitsmaßnahmen für die Schule beziehungsweise die Computerräume verschärft wurden, möchte Herr Senftleben uns auch keine Auskunft geben.

 

Die Polizei sucht Zeugen und fragt: „Wer hat in der Zeit von Dienstagabend bis Mittwochfrüh in diesem Bereich verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst jederzeit unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.”1

 

 

 

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/5984961

Das Parteienverbot – Eine Erscheinung der Neuzeit?

In den letzten Monaten wurde in Bezug auf rechtsextreme Äußerungen von AfD-Mitgliedern immer wieder über ein Parteienverbot diskutiert. Doch wo hat es seinen Ursprung?

Es wird in Diskussionen immer wieder aufgezeigt, dass das Parteienverbot ein Zeichen der neuen, wehrhaften Demokratie sei. Doch ist es eine neue Erscheinung? Dem kann man getrost entgegnen: „Nein!“ Die ersten Ansätze gehen bereits auf das Jahr 1878 zurück, in dem Otto von Bismarck das sogenannte Sozialistengesetz verabschiedete. Dabei handelte es sich um ein Gesetz, welches Versammlungen und insbesondere Parteien mit sozialistischem Hintergrund verbot. Das Gesetz wurde zwar aufgehoben und die Parteien formierten sich erneut, jedoch wird es auch von Deutschlandfunk Kultur als erster Ansatz eines Parteienverbots gesehen. Das „Sozialistengesetz“ hatte zwar keine Beständigkeit und führte am Ende zu Bismarcks Abdanken, jedoch zeigte es zum ersten Mal eine realistische Umsetzungsweise eines Parteienverbots.

Dieser Gedanke blieb erhalten. In der Weimarer Republik wurde er dann zu einer tatsächlichen Wirklichkeit. Parteien konnten rechtskräftig verboten werden, jedoch behielten die gewählten Kandidaten der Parteien ihren Platz im Parlament, als gewählte Vertreter des Volkes. Was keiner der damaligen Gesetzeshüter ahnen sollte war, dass das Parteienverbot noch eine prominente Stellung einnehmen würde. Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde die NSDAP verboten, jedoch gab es eine Schwachstelle: Die Parteienverbote hatten bundesweit keine Gültigkeit. So gelang es der NSDAP, das Parteienverbot auf geschickten Wegen zu umgehen. Mit der Auflösung der Gewaltenteilung gelang es der NSDAP später, alle Parteien zu verbieten – außer sich selbst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Angst vor einer erneuten Machtübernahme konkret benannt und bearbeitet, indem ein bundesweit gültiges Parteienverbot eingeführt wurde. Somit erhielten wir das heute gültige Gesetz zum Parteienverbot. Doch wie sieht es aus?

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes Parteien für verfassungswidrig erklärt, wenn sie “[…] darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”. Dazu reicht es nicht, dass sich lediglich die Meinung gegen die Verfassung richtet. Sie muss „vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen“, so das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Sollte dies festgestellt werden, kann ein Verbotsverfahren vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Dieses wird anschließend vom Bundesverfassungsgericht geprüft, sodass nach Feststellung der Richtigkeit des Antrages die Partei verboten wird. Bei einem Parteiverbot verlieren die Abgeordneten der Partei ihre Sitze, welche danach unbesetzt bleiben.

Schlussendlich lässt sich nach dem Festgestellten sagen, dass das Parteienverbot sowohl zum Schutz, als auch zum Sturz der Demokratie verwendet wurde. Aber gleichzeitig können wir darlegen: Das Parteienverbot ist keine Erscheinung der Neuzeit.

Sportutensilien Verleih am Gymnasium Horn

Endlich haben wir es geschafft, ein Herzensprojekt der Schülervertretung des Gymnasiums Horn konnte Anfang April starten. Gemeint ist der Sportgeräte-Verleih. Bereits in der Findungsphase der diesjährigen Schülervertretung noch vor den vergangenen Herbstferien war klar, die sportlichen Angebote seitens der Schule reichen bei Weitem nicht aus. Ändern sollte dies die Einrichtung eines Angebots, das es Schülern ermöglicht, Sportutensilien im Rahmen der Schule auszuleihen, sie somit also nicht zwingend besitzen zu müssen. Denn gerade die Schule ist ein Ort, der dazu prädestiniert ist, Menschen zum gemeinsamen Sporttreiben anzuregen.

Zunächst wurde eine Umfrage durchgeführt, die offenlegte: Das Interesse der Schüler für ein derartiges Angebot war groß, die Spanne der Vorstellungen des Angebotes eines möglichen Verleihs jedoch ebenfalls. „Bedauerlicherweise können wir zunächst noch nicht alle Wünsche erfüllen, sondern haben uns auf diejenigen konzentriert, die in unseren Augen am leichtesten

umzusetzen sind. Wir denken aber, dass wir ein gutes Angebot schaffen konnten. Und vielleicht wird es ja mehr, wenn das Angebot gut angenommen wird“, so kommentierte Schülervertreter und Initiator Erik Wolters die endgültige Bestellungslage. „Wir freuen uns sehr, mit dem Shop Horn zusammenarbeiten zu können, der für uns freundlicherweise den Verleih übernimmt. Es war uns schon früh bewusst, dass wir eine Möglichkeit brauchen, die Utensilien jeden Tag leihen zu können und der SV-Raum schien hierfür eher ungeeignet“, ergänzt Jannik Kartscher, ebenfalls Schülersprecher und Initiator.

Doch bis zur Umsetzung des Projekts bedurfte es noch einiger Arbeit. Erst wurde die Zustimmung der Schulkonferenz eingeholt, ein Antrag vor dieser kam jedoch nicht einmal bis zur Abstimmung. Ferner stellte sich die Frage, ob das Budget der Schule tatsächlich in dieser Angelegenheit die optimale Lösung darstellte. Der Schulverein brachte schließlich die Wende. Nachdem hier ein Antrag glückte, standen die Gelder für eine Bestellung von ausreichend Utensilien zur Verfügung, die durch einige ausgewählte Bälle aus der Turnhalle ergänzt werden konnten, welche freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden.

Nachdem auch die Zusammenarbeit mit dem ShopHorn geklärt war, auch dank der großen Kooperationsbereitschaft Frau Frädrichs, und die Formalien geregelt wurden, ist das Projekt nun bereits seit einigen Wochen am Laufen.

Seit dem 22. April bietet der Shop Horn nun in jeder ersten Pause die Möglichkeit, Sportutensilien zu leihen, die von der SV bereitgestellt werden. Benötigt wird nur ein Ausweisdokument zur Bestätigung der Identität des Leihenden. Alle weiteren Regelungen sind in der Geschäftsordnung zu finden, welche auf itslearning einsehbar ist.

Das Angebot ist dabei recht vielseitig aufgestellt. Neben Fußbällen und Basketbällen stehen auch ein Volleyball, zwei Federball-Sets und Tischtennisschläger zur Verfügung. Ferner konnte ein Spikeball-Set angeschafft werden. Gerade letzteres dürfte in den Pausen selbst zwar schwierig einzubinden sein, jedoch ist der Verleih nicht auf die Pausenzeit begrenzt. Zwar können Utensilien nur während der Betriebszeiten des ShopHorns ausgeliehen oder zurückgebracht werden, eine Nutzung über den Nachmittag ist aber durchaus erwünscht und keineswegs ausgeschlossen. Wichtig für das langfristige Gelingen des Projektes ist nun lediglich die Nutzung seitens der Schülerschaft. Also nutzt das (hoffentlich) gute Wetter und leiht euch etwas aus! „Wir hoffen, dass das Angebot gut angenommen wird und freuen uns, dazu beitragen zu können, dass unsere Schule ein wenig interessanter wird”.

Demokratiegefährdung durch soziale Medien

Seit der Einführung der Demokratie versucht sich das System zu schützen und diverse Krisen zu überwinden. Neue Arten der Verbreitung von verschiedenen Medien stellen teils große Herausforderungen für das System dar, besonders Social Media. Welche Gefahr bergen die sozialen Medien also für unsere Demokratie?

 

Der Unterschied zwischen Echokammern und Videos, die Millionen Nutzer erreichen.

Das Problem der Verbreitung von Meinungsbildnern durch soziale Medien liegt im Algorithmus der Plattformen. Der Algorithmus ist eine Software, die bestimmt, welche Beiträge der Nutzer vorgeschlagen bekommt. So werden dem Nutzer hauptsächlich die Inhalte angezeigt, die ähnlich sind zu denen sind, die ihn zuletzt interessiert haben, die seine Freunde interessierten oder jene, die generell viel Aufmerksamkeit bekommen haben.

In diesem System entstehen Echokammern. Eine Echokammer ist, wenn Individuen nur noch Medien ihrer eigenen Meinung oder politischen Position sehen und somit dieses Meinungsbild weiter verstärkt wird. Betroffene fangen an, die eigene Meinung nicht mehr als kontrovers zu betrachten, da sie so viele gleiche Inhalte sehen. Das führt schnell zu dem Trugschluss, dass die eigene Meinung gesellschaftlicher Konsens sei und von vielen anderen Personen geteilt wird. Dabei entsteht dieses einseitige Bild gezielt durch den Algorithmus der Plattformen.

Ein weiteres Problem besteht in der Aufmerksamkeit, welche kontroverse Meinungen häufig erzeugen. Wenn beispielsweise ein Extremist ein polarisierendes Video postet und dies dann einen Nutzer interessiert oder verwundert, schaut dieser sich eventuell das ganze Video an und leitet es vielleicht sogar weiter, um Freunden von der Absurdität dieses Videos zu berichten. Doch beide Handlungen versteht der Algorithmus als Grund, dieses Video anderen Personen vorzuschlagen. So können extremistische Videos in den sozialen Medien schnell viral gehen und eine riesige Reichweite erzeugen.

Warum stellen soziale Medien überhaupt eine Gefährdung für die Demokratie dar?

Das Problem bei einer neuen Art der medialen Verbreitung ist, für die Demokratie ein Gleichgewicht aus einer Vielfalt von Meinungen und unterschiedlichen Inhalten zu bewahren.

Echokammern machen dies sehr schwierig und führen zu Gruppen, die immer extremer werden. So folgt aus millionenfach geklickten Videos von Extremisten insgesamt eine Radikalisierung der Gesellschaft. Genau diese Radikalisierung der Meinungsbilder stellt eine Gefahr für die Demokratie dar.