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Das Parteienverbot – Eine Erscheinung der Neuzeit?

In den letzten Monaten wurde in Bezug auf rechtsextreme Äußerungen von AfD-Mitgliedern immer wieder über ein Parteienverbot diskutiert. Doch wo hat es seinen Ursprung?

Es wird in Diskussionen immer wieder aufgezeigt, dass das Parteienverbot ein Zeichen der neuen, wehrhaften Demokratie sei. Doch ist es eine neue Erscheinung? Dem kann man getrost entgegnen: „Nein!“ Die ersten Ansätze gehen bereits auf das Jahr 1878 zurück, in dem Otto von Bismarck das sogenannte Sozialistengesetz verabschiedete. Dabei handelte es sich um ein Gesetz, welches Versammlungen und insbesondere Parteien mit sozialistischem Hintergrund verbot. Das Gesetz wurde zwar aufgehoben und die Parteien formierten sich erneut, jedoch wird es auch von Deutschlandfunk Kultur als erster Ansatz eines Parteienverbots gesehen. Das „Sozialistengesetz“ hatte zwar keine Beständigkeit und führte am Ende zu Bismarcks Abdanken, jedoch zeigte es zum ersten Mal eine realistische Umsetzungsweise eines Parteienverbots.

Dieser Gedanke blieb erhalten. In der Weimarer Republik wurde er dann zu einer tatsächlichen Wirklichkeit. Parteien konnten rechtskräftig verboten werden, jedoch behielten die gewählten Kandidaten der Parteien ihren Platz im Parlament, als gewählte Vertreter des Volkes. Was keiner der damaligen Gesetzeshüter ahnen sollte war, dass das Parteienverbot noch eine prominente Stellung einnehmen würde. Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde die NSDAP verboten, jedoch gab es eine Schwachstelle: Die Parteienverbote hatten bundesweit keine Gültigkeit. So gelang es der NSDAP, das Parteienverbot auf geschickten Wegen zu umgehen. Mit der Auflösung der Gewaltenteilung gelang es der NSDAP später, alle Parteien zu verbieten – außer sich selbst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Angst vor einer erneuten Machtübernahme konkret benannt und bearbeitet, indem ein bundesweit gültiges Parteienverbot eingeführt wurde. Somit erhielten wir das heute gültige Gesetz zum Parteienverbot. Doch wie sieht es aus?

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes Parteien für verfassungswidrig erklärt, wenn sie “[…] darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”. Dazu reicht es nicht, dass sich lediglich die Meinung gegen die Verfassung richtet. Sie muss „vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen“, so das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Sollte dies festgestellt werden, kann ein Verbotsverfahren vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Dieses wird anschließend vom Bundesverfassungsgericht geprüft, sodass nach Feststellung der Richtigkeit des Antrages die Partei verboten wird. Bei einem Parteiverbot verlieren die Abgeordneten der Partei ihre Sitze, welche danach unbesetzt bleiben.

Schlussendlich lässt sich nach dem Festgestellten sagen, dass das Parteienverbot sowohl zum Schutz, als auch zum Sturz der Demokratie verwendet wurde. Aber gleichzeitig können wir darlegen: Das Parteienverbot ist keine Erscheinung der Neuzeit.

Demokratiegefährdung durch soziale Medien

Seit der Einführung der Demokratie versucht sich das System zu schützen und diverse Krisen zu überwinden. Neue Arten der Verbreitung von verschiedenen Medien stellen teils große Herausforderungen für das System dar, besonders Social Media. Welche Gefahr bergen die sozialen Medien also für unsere Demokratie?

 

Der Unterschied zwischen Echokammern und Videos, die Millionen Nutzer erreichen.

Das Problem der Verbreitung von Meinungsbildnern durch soziale Medien liegt im Algorithmus der Plattformen. Der Algorithmus ist eine Software, die bestimmt, welche Beiträge der Nutzer vorgeschlagen bekommt. So werden dem Nutzer hauptsächlich die Inhalte angezeigt, die ähnlich sind zu denen sind, die ihn zuletzt interessiert haben, die seine Freunde interessierten oder jene, die generell viel Aufmerksamkeit bekommen haben.

In diesem System entstehen Echokammern. Eine Echokammer ist, wenn Individuen nur noch Medien ihrer eigenen Meinung oder politischen Position sehen und somit dieses Meinungsbild weiter verstärkt wird. Betroffene fangen an, die eigene Meinung nicht mehr als kontrovers zu betrachten, da sie so viele gleiche Inhalte sehen. Das führt schnell zu dem Trugschluss, dass die eigene Meinung gesellschaftlicher Konsens sei und von vielen anderen Personen geteilt wird. Dabei entsteht dieses einseitige Bild gezielt durch den Algorithmus der Plattformen.

Ein weiteres Problem besteht in der Aufmerksamkeit, welche kontroverse Meinungen häufig erzeugen. Wenn beispielsweise ein Extremist ein polarisierendes Video postet und dies dann einen Nutzer interessiert oder verwundert, schaut dieser sich eventuell das ganze Video an und leitet es vielleicht sogar weiter, um Freunden von der Absurdität dieses Videos zu berichten. Doch beide Handlungen versteht der Algorithmus als Grund, dieses Video anderen Personen vorzuschlagen. So können extremistische Videos in den sozialen Medien schnell viral gehen und eine riesige Reichweite erzeugen.

Warum stellen soziale Medien überhaupt eine Gefährdung für die Demokratie dar?

Das Problem bei einer neuen Art der medialen Verbreitung ist, für die Demokratie ein Gleichgewicht aus einer Vielfalt von Meinungen und unterschiedlichen Inhalten zu bewahren.

Echokammern machen dies sehr schwierig und führen zu Gruppen, die immer extremer werden. So folgt aus millionenfach geklickten Videos von Extremisten insgesamt eine Radikalisierung der Gesellschaft. Genau diese Radikalisierung der Meinungsbilder stellt eine Gefahr für die Demokratie dar.

Der Dexit ist KEINE Alternative für Deutschland!

Lange war es selbst innerhalb der Reihen der AfD umstritten. War man als Antieuropäer auch für einen Dexit? Nun gehört der Austritt aus der europäischen Union längst dem Wahlprogramm der Alternative für Deutschland an. So äußerte sich erst Anfang dieses Jahres die AfD-Vorsitzende Alice Weidel in der Financial Times für einen deutschen Rückzug aus der EU. Daraufhin hagelte es ordentlich Kritik von den demokratischen Parteien. Laut ihnen gleiche ein Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union einem Selbstmordkommando. Doch wieso braucht Deutschland die EU und warum gefährdet die AfD durch ihre Dexit-Propaganda die Stabilität unseres Landes?

Der Begriff Dexit setzt sich wie der britische Brexit aus „Deutschland“ und „Exit“, also Austritt, zusammen. Der AfD zufolge beschränke die Europäische Union die Handlungsfähigkeit und Souveränität Deutschlands. Souveränität bezieht sich historisch auf den Nationalstaat und dessen Anspruch, unabhängig und nur dem eigenen Willen unterworfen zu sein. Seit der Gründung der EU setzen die Mitgliedstaaten auf eine „europäische Souveränität“. Die Mitgliedstaaten streben stets gesamteuropäische Lösungen an und angesichts der zunehmenden Konkurrenz hinsichtlich der Großmächte wie China oder den USA ist es für die Mitgliedstaaten von Vorteil. Die AfD-Parole einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit ist faktisch falsch. Gerade durch die EU wird diese sogar erhöht.

Die Wissenschaft ist sich einig: die Folgen eines Dexits wären für Deutschland fatal. Erstens ermöglicht uns der europäische Binnenmarkt das große Ausmaß an Export. Ohne die EU würde es mit unserem Handel demnach bergab gehen. Zweitens leidet Deutschland bereits unter einem Fachkräftemangel. Ohne die Mitgliedschaft in der EU würden die Einwanderungsregeln verschärft werden und das Fachkräfteproblem vergrößert. Drittens würde Deutschland nach dem Dexit wirtschaftlich abhängiger werden von anderen wirtschaftsstarken Nationen wie China oder den USA. Außerdem würde Deutschlands Austritt aus der Europäischen Union Wladimir Putin weiter stärken und ihn ermutigen, seine Expansionsfantasien auf die europäischen Länder auszuweiten.

„Die AfD-Position ist nicht nur populistisch und widersprüchlich, sondern sie würde das Ende von Wohlstand und Autonomie Deutschlands bedeuten.“

Marcel Fratzscher, Präsident des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung

Bereits ein Blick nach Großbritannien müsste genügen, um zu erkennen, wie schnell es mit einem Staat nach einem EU-Austritt abwärts gehen kann. Großbritannien hat auch vier Jahre nach dem Brexit noch mit den Wirtschaftsfolgen zu kämpfen. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Land auch nicht mehr Mitglied der EU-Zollunion oder des Binnenmarktes. Dadurch kam es vor allem zu Beginn teils zu erheblichen Verzögerungen im Handel. Doch auch heute noch fehlt es infolge des Brexits etwa an Medikamenten. Zudem ist die wirtschaftliche Leistung Großbritanniens seit jeher um sechs Prozent gesunken. Umgerechnet kostet das Großbritannien jährlich ganze 163 Milliarden Euro.

Nicht zu vergessen ist, wie viel schwerer unser Alltag als deutsche Bürger werden würde. Aktuell dürfen wir dank der europäischen Mitgliedschaft frei innerhalb der EU reisen und haben auch einen Anspruch auf Studienplätze in einem anderen Mitgliedstaat. Ein Leben ohne die Europäische Union wäre dementsprechend mehr als nur ein totales Downgrade.

Jugend Debattiert Regionalwettbewerb

Am 23.02.2023 fand am Alten Gymnasium der Regionalwettbewerb von Jugend Debattiert statt. Dabei wurden einige Debatten zu verschiedensten Themen geführt.

Bereits seit 21 Jahren gibt es den Wettbewerb “Jugend Debattiert”, welcher an verschiedensten Schulen in ganz Deutschland jährlich durchgeführt wird. Er ist dafür gedacht, die Demokratie für junge Menschen zu stärken. Unter dem Motto “Demokratie sucht Mitstreiter:innen” werden seit den 21 Jahren Debatten mit einer Länge von 24 Minuten geführt. Dabei werden die Positionen, mit denen man debattiert, ausgelost. Man vertritt in einer solchen Debatte also nicht unbedingt seine eigene Meinung.

Beginnen tut eine Debatte mit einer zwei Minuten langen Rede von jeder Person. Die Pro I Position stellt dabei die Maßnahme vor. Um das am Beispiel der Finaldebatte  (“Sollen Privathaushalte zum Katastrophenschutz verpflichtet werden?”) festzumachen begann die Debatte mit Till Grupe vom Gymnasium Horn, der seine Rede mit einem Situationsbeschreibung beginnt. Es geht um das letzte Jahr, die Katastrophe im Ahrtal und verschiedene Stürme, die für hunderte Todesfälle sorgten. Solche Naturkatastrophen werden in Zukunft immer häufiger vorkommen. Vor solchen Katastrophen sollte man sich schützen. Die Maßnahme selbst lautet dann, dass jeder Mensch neben einer verpflichtenden Gesundheitsversicherung auch eine Gebäudeversicherung abschließen muss. Außerdem muss in jedem Haushalt eine Wasserpumpe gelagert sein. Damit im Fall einer solchen Katastrophen auch alles sicher ablaufen kann ist es wichtig, dass mindestens eine Person aus dem Haushalt einen Kurs besucht hat, in dem derjenige lernt, was im Fall einer wahren Katastrophe zu tun ist (und wie man beispielsweise die Wasserpumpe anwendet).

Weiter geht es mit der Rede von der Contra I Position. Havva Erol vom Alten Gymnasium, welche diese Position in der Debatte vertritt, kritisiert die Maßnahme. Sie stellt Fragen zur Maßnahme und sagt, wieso sie dagegen ist, dass auch private Haushalte zum Katastrophenschutz verpflichtet werden sollen. Sie argumentiert, dass diese Maßnahme eher Panik schüren würde unter der Bevölkerung. Außerdem sagt sie, dass man, obwohl Till bereits gesagt hat, dass man damit nicht die Privathaushalte belastet, sondern nur dem Staat ein wenig hilft, die ganze Last auf die Haushalte schiebt. Sie fragt sich außerdem, ob die Wasserpumpe und der Kurs privat finanziert werden, was ihrer Meinung nach nicht vertretbar ist, weil viele Menschen sowieso schon Probleme damit haben, überhaupt Essen zu besorgen, bedingt durch die Inflation. Auch stellt sie die Frage, wie man es kontrollieren möchte, dass jeder die Maßnahme einhält. Und was wäre die Strafe, wenn man keine Maßnahmen getroffen hat?

Jana Horn, welche die Pro II Position vertritt, macht weiter mit ihrer Rede. Dabei antwortet sie auf die Fragen von Havva und verstärkt die Argumente von Till. Mit dieser Maßnahme würde man keine Panik schüren, sondern nur die Bevölkerung auf den Notfall vorbereiten. Wenn man dies, so wie sie es auch wollen, langsam angeht, sollte das kein Problem darstellen und die Menschen eher beruhigen. Die Kontrolle führt das Ordnungsamt durch, und zwar stichprobenartig. Auch könnte man beispielsweise Schornsteinfeger zur Hilfe einschalten, diese müssen ja sowieso mindestens einmal im Jahr in jedes Haus.

Auf diese Rede antwortet Julia Elbert vom Hermann-Böse-Gymnasium, die für Contra II spricht. Sie habe früher bei Suppenengel gearbeitet. Suppenengel hilft Bedürftigen Menschen. Da gehen jetzt immer mehr Menschen hin, die Schlangen werden immer länger. Diese Menschen leben sowieso schon mit Krisen und Ängsten. Man sollte sie nicht noch mehr belasten und sie in Angst leben lassen. Sie geht erneut darauf eingegangen, dass man die Last bei den Bürgerinnen und Bürgern ablegt.

Nun geht es zum nächsten Teil der Debatte. Die Freie Aussprache ist ein Austausch zwischen den Debattanten. Bei jedem Redebeitrag wird auf das Gesagte der jeweils anderen Seite eingegangen und im Normalfall ein weiteres Argument genannt. Insgesamt dauert sie zwölf Minuten.

Till beginnt hierbei und geht auf Julia ein. Man wolle den Bürgern nur helfen und sie damit nicht belasten. Denn im Katastrophenfall wäre es möglicherweise fatal. Darauf geht Havva ein und bringt ein weiteres Argument. In der Freien Aussprache dieser Debatte kam beispielsweise der Punkt auf, dass es ja auch Empfehlungen gibt, immer gewisse Lebensmittel im Haus zu haben, ein Erste Hilfe Set und noch vieles mehr und wieso sie sich nur auf die Wasserpumpe beziehen. Laut der Pro Seite wäre das beim Schutz vor klimabedingten Naturkatastrophen am wichtigsten. Ein anderer Aspekt sei, so die Contra Seite, das Geld, was die Haushalte dafür ausgeben müssen. Viele Menschen könnten solche Maßnahmen nicht finanzieren. Das wird von der Pro Seite in Relation gesetzt mit dem Geld, was durch den Schaden von Personen und Häusern ausgegeben wurde. Die Maßnahme wird erneut kritisiert, eine Person pro Haushalt bei einem solchen Kurs sei zu wenig. Dies sei nur ein Anfang, es könnten zu späteren Zeitpunkten auch noch mehr Menschen ausgebildet werden, antwortet die Pro Seite. Auch, so die Contra Seite, bräuchten nicht alle deutschen Städte eine Wasserpumpe, es besteht nicht bei allen die Möglichkeit auf eine solche Flutkatastrophe. Die Pro Seite hält dagegen, auch das Ahrtal liegt nicht am Meer und wurde trotzdem überflutet. Durch Starkregen könne so etwas jeden treffen.

Nun kommt es zum letzten Abschnitt einer Debatte. Jede Debattantin und jeder Debattant fasst die Debatte in einer einminütigen Schlussrede zusammen. Es werden jeweils die wichtigsten Argumente der beiden Seiten genannt. Am Ende der Debatte sprechen sich alle für, beziehungsweise gegen die Maßnahme aus und unterstreichen damit nochmal, dass sie der Meinung sind, dass ihre Seite richtig liegt.

Wenn die Debatte vorbei ist, zieht sich die Jury für einige Minuten zurück und bespricht, wer wie gut debattiert hat. Dabei kann jede Debattantin und jeder Debattant in den Kategorien Sachkenntnis, Gesprächsfähigkeit, Ausdrucksvermögen und Überzeugungskraft jeweils vier Punkte bekommen. Wenn die Jury sich besprochen hat, wird verkündet, wer welchen Platz erreicht hat. Außerdem kriegt jeder ein relativ detailliertes Feedback von einem Jurymitglied.

Den vierten Platz hat in dieser Debatte Julia Elbert erreicht. Für den dritten Platz wurde Havva Erol ausgezeichnet. Zweitbester Debattant ist Till Grupe geworden. Und gewonnen hat diese Debatte Jana Horn. Die ersten beiden Plätze kommen weiter in die Landesqualifikationsrunde. An diesem Debattentag geht es darum, welche vier Kandidaten aus Bremen ins Landesfinale kommen. Um sich darauf vorzubereiten, gibt es ein dreitägiges Seminar. Dabei werden sie ausgebildet von Debattiert Profis wie zum Beispiel ehemalige Sieger von Jugend Debattiert. Nach dem Landesfinale geht der Wettbewerb weiter in Berlin, wo alle Landessieger und Landessiegerinnen probieren, sich für das Bundesfinale zu qualifizieren. Die vier Sieger der Bundesqualifikation nehmen am Bundesfinale teil.