Wie wird eine neue Schulleitung bestimmt?

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In den letzten Jahren wurden am Gymnasium Horn mehrere Schulleitungswechsel vollzogen. Seit dem 01.11.2022 ist Frau Preuschoff nun offiziell die neue Schulleiterin des Gymnasiums Horn. Doch wie wird eigentlich ein neuer Schulleiter bestimmt?

 

Bis 2019 war am Gymnasium Horn noch Frau Kelm die Schulleiterin. Danach war kurzzeitig Herr Frizi kommissarisch eingestellt, dann wieder Frau Preuschoff. Am 01.11.2022 wurde diese offiziell in das Amt der Schulleitung berufen. Aktuell ist am Gymnasium Horn wieder eine Stelle frei, nämlich die des stellvertretenden Schulleiters. Doch wie wird jetzt eine Person für diesen Job bestimmt?

Das Verfahren hierzu startete mit einer Stellenausschreibung. Diese war bremenweit und legt bereits fest, welche Anforderungen an die Bewerber gestellt werden. Die Bewerbungen auf die Stelle gehen dann an die Senatorin für Kinder und Bildung. Vorerst wird eine Dienstbeurteilung vom nächsten Vorgesetzten geschrieben. Hier werden die Kandidaten in verschiedenen Bereichen beurteilt, unter anderem, wie sie sich in die Schulentwicklung eingebracht haben. Es wird eine Schlussbewertung formuliert, in welcher eine abschließende Empfehlung ausgesprochen wird.

Qualifizierte Bewerber werden nun zu einem Gespräch geladen, wo es zuerst darum geht, warum der Bewerber die Stelle haben möchte. Es folgt eine schriftliche Aufgabe, für die man eine Viertelstunde Zeit bekommt. Dann stellen die Bewerber ihre Antwort vor. Weiter geht es mit einigen Fragen, am Ende bewertet ein Gremium das Gespräch. Dieses besteht, wenn es um die stellvertretende Schulleitung geht, aus dem Schulaufsichtsbeamten, der Schulleitung und zwei Vertretern der Schulkonferenz, welche alle stimmberechtigt sind. Des Weiteren der Personalrat, die Frauenbeauftragte und der Schwerbehindertenbeauftragte, welche beratend teilnehmen. Würde ein neuer Schulleiter gesucht, säßen dort noch ein Vertreter vom Zentralelternbeirat und ein weiterer Schulleiter als stimmberechtigte Mitglieder.

Die Findungskommission spricht hiernach eine Empfehlung aus. Dabei werden die Teile des Findungsverfahrens wie folgt gewichtet. Zuerst wird geschaut, welches Statusamt die Bewerber bereits inne haben. Wer also bereits stellvertretende Schulleitung war, hat einen absoluten Vorteil. Danach ist die Dienstbeurteilung ausschlaggebend. Zuletzt wird noch das Findungsgespräch herangezogen.

Die Empfehlung der Findungskommission wird nun in der Senatorischen Behörde geprüft. Zugrunde liegt das Protokoll des Findungsausschusses und eine Begründung für den Entschluss. Dann müssen verschiedene Personen, bis hin zum Staatsrat, ihre Zustimmung geben. Jetzt geht der Beschluss nochmal zurück an die Entscheidungsgremien, wie zum Beispiel den Personalrat. Nach diesem langen Verfahren wird nach einiger Zeit schlussendlich ein Kandidat für das zu besetzende Amt berufen.

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